Wissenswertes zum neuen Jahr

Jan 13, 2018 | Allgemein

Gerda M. aus Nürnberg fragte:
Ich war zu Silvester eingeladen und wir hatten einen richtig netten Abend, bis kurz nach Mitternacht nach dem persönliche Neujahrswunsch alle in ihren Handys versanken, um per WhatsApp, Facebook oder sms dem Rest der Menschheit ein frohes neues Jahr zu wünschen. Ich empfand das als sehr störend . Was ist in dieser Situation angebracht?

Grundsätzlich gilt das Vorrecht des Anwesenden. Jeder von uns wünscht sich im persönlichen Zusammensein die ungeteilte Aufmerksamkeit seines Gegenübers. Bei keiner anderen Einladung kämen wir auf den Gedanken, unseren Gast oder unseren Gastgeber zu verlassen um einem Freund oder die Familie zu kontaktieren . Ich entziehe mich in diesem Moment der Präsenz und dem Miteinander und das ist dem anderen gegenüber nicht besonders wertschätzend. Das gilt selbstverständlich nicht für Ausnahmesituationen, in denen zum Beispiel der Partner krank zu Hause liegt sondern für normale Situationen, in denen man miteinander feiert.

Kai H. aus Bamberg wollte wissen:
In welcher Form und wie lange kann ich ein frohes neues Jahr wünschen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Neujahrswünsche sowohl schriftlich als auch persönlich überbringen können. Sollten Sie sich für einen schriftlichen Gruß zum neuen Jahr entscheiden, vermeiden Sie bitte Abkürzungen. Früher war es üblich, nur in den ersten zwei Januarwochen Neujahrsgrüße auszusprechen ; da aber viele Mitmenschen in den Weihnachtsferien im Urlaub sind und erst Mitte oder Ende Januar wieder zurückkommen, können Neujahrswünsche bis Anfang Februar ausgesprochen werden, je nachdem, ob sie ihr Gegenüber im neuen Jahr schon gesehen haben.
Übrigens: oft vergessen wir in der Weihnachtshektik, die eine oder andere Weihnachtskarte zu schreiben. Das neue Jahr bietet eine gute Gelegenheit , das mit einer Karte mit besten Wünschen für das neue Jahr zu „heilen“ und darüberhinaus höhere Beachtung als in der Flut der Weihnachtskarten zu bekommen.